Allgemeine Geschäftsbedingungen.

 

Anwendungsbereich der AGB

Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen mir als Heilpraktikerin und Ihnen als Patient:in als Behandlungsvertrag im Sinne der §§611ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b.) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Patient:in das generelle Angebot von mir als Heilpraktikerin, die Heilkunde gegenüber jedem und jeder auszuüben, durch konkludentes Handeln annimmt und sich an mich als Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose oder Therapie wendet.

c.) Ich als Heilpraktikerin bin jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die ich als Heilpraktikerin aufgrund meiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die mich in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

d.) Über meine Tätigkeit als Heilpraktikerin hinaus bin ich auch Yogalehrerin und Dozentin für Ayurveda. Diese Tätigkeiten können nicht als Heilpraktikerleistung abgerechnet werde. Ausbildungen, Kurse und Retreats werden werden aufgrund von Kleinunternehmerregelung oder Freiberuflichkeit bisher ohne MwSt. berechnet. Das kann sich aber mit einer prozentualen Zunahme dieser Tätigkeiten ändern und wird dann auch in den entsprechenden Honoraren aufgeführt.

Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrags

Ich als Heilpraktikerin erbringe meine Dienste gegenüber Klient:innen in der Form, dass ich meine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie unter Berücksichtigung von eventuellen Behandlungsverboten und meiner Sorgfaltspflicht anwende.

Ich biete im Rahmen meiner Tätigkeit als Heilpraktikerin medizinische Ayurvedabehandlungen und Online-Beratungen an, die individuell auf die gesundheitlichen Probleme und Erkrankungen der/des jeweiligen Klient:in ausgerichtet sind.

Ich bin seit 2001 staatlich anerkannte Heilpraktikerin mit Aus- und Fortbildungen im Bereich Pflanzenheilkunde, Kundalini-Yoga, Ayurvedamedizin, Ayurvedamassage, Homöopathie, Orthomolekularer Medizin und veganer Ernährungsberatung. Ich habe die Ayurvedamedizin innerhalb eines Curriculums der Middlesex University London/Rosenberg Europäische Ayurveda Akademie Birstein studiert und trage seit 2020 den Wissenschaftsgrad Master of Science der Ayurvedamedizin. Die ayurvedische Behandlung impliziert psychologische, atemtherapeutische, ernährungsmedizinische, manual- und bewegungstherapeutische sowie phytotherapeutische Therapieansätze.

“Ayurveda ist in seinen Herangehensweisen durchdrungen von salutogenetischen Grundprinzipien und damit trotz seiner uralten Tradition erstaunlich modern: Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention, sowie Patienten-Empowerment und -Selbstwirksamkeit spielen entscheidende Rollen. Ayurveda verfügt darüber hinaus über stark individuumbezogene Therapieansätze, die im Sinne integrativer Herangehensweisen möglicherweise auch sinnvoll in westliche Gesundheitssysteme eingebaut werden könnten. Vor allem aber erscheint es wichtig, Ärzten hierzulande zu vermitteln, dass wirksame Ayurveda-Medizin nur sehr wenig mit der Wellness-Behandlung zu tun hat, die einem beim nächsten Hotelaufenthalt angeboten wird.” (Kessler/Michalsen; Ärzteblatt, 2013)

Trotzdem ist die Ayurvedamedizin wie viele andere Verfahren der ganzheitlichen Heilkunde, Naturheilkunde und Alternativmedizin, bisher bei uns nicht wissenschaftlich anerkannt.

Mitwirkung von Klient:innen

Eine aktiven Mitwirkung von Klient:innen ist nicht verpflichtend aber sinnvoll für den Therapieerfolg. Ich als Heilpraktikerin bin daher berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn Klient:innen Beratungsinhalte negieren, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilen oder Therapiemaßnahmen vereiteln.

Honorierung

a.) Ich als Heilpraktikerin habe für meine Dienste Anspruch auf ein Honorar, das mit 100€ pro Stunde angesetzt ist. Die Onlineberatung und die Erstkonsultation von 1,5h wird mit 150€ berechnet, da diese ein schriftlich und individuell ausgearbeitetes E-Book enthält, das 5-7 Tage nach der Beratung/Anamnese per E-Mail zugesendet wird.

b.) Behandlungen und Beratungen können über meine Website gebucht und via PayPal bezahlt werden. Im Anschluss folgt eine Bestätigung der Zahlung. Es gibt auch die Möglichkeit in bar nach der Behandlung/Konsultation oder per entsprechend der gestellten Rechnung innerhalb von 7 Tagen zu überweisen.

c) Soweit der/die Patient:in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird die Honorierung hiervon nicht berührt.

c.) Das Honorar für Kurse findest Du unter den jeweiligen Angeboten. Bisher wird keine Umsatzsteuer berechnet, da ich als Heilpraktikerin entsprechend §4 Absatz 14 und als Freiberuflerin entsprechend §9 Absatz 1 von der Umsatzsteuer befreit bin.

Stornierung Und Nicht-Erscheinen

c) Wird der Online-Termin bis 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt, wird kein Honorar verlangt. Innerhalb von 24 Stunden abgesagte oder nicht eingehaltene Online-Termine werden mit einem Ausfallhonorar in Höhe des vollen Honorars berechnet.

b) Gebuchte Beratungspakete können nicht mehr storniert werden, wenn wir die Beratungsreihe begonnen haben. Wird die Reihe bis 24 Stunden vorher per E-Mail abgesagt, wird das Honorar zurückgezahlt. Muss ein Termin innerhalb des Beratungspaketes verschoben werden, dann bitte ich bis 24h vor dem Termin um eine Nachricht. Nicht eingehaltene oder kurzfristig innerhalb von 24h abgesagte Einzeltermine innerhalb des Beratungspaketes werden mit einem Ausfallhonorar in voller Höhe berechnet und nicht nachgeholt.

c) Gebuchte Ayurvedabehandlungen müssen bis 7 Tage vorher storniert werden, ansonsten werden sie mit einem Ausfallhonorar in Höhe des vollen Preises berechnet. Das wäre dann bei einem Samstag, der Samstag davor und bei einem Sonntag der Sonntag davor.

d) Gebuchte Yogareihen können nicht storniert werden. Überlege Dir daher bitte genau, ob du gerne daran teilnehmen möchtest. Bei Unsicherheit kannst Du die erste Stunde des Kurses für 15€ als Schnupperstunde buchen (diese wird dann mit dem Gesamtpreis verrechnet, wenn du den Kurs buchst). Du bekommst nach jeder Yogastunde eine Aufzeichnung, so kannst du auch bei Nichterscheinen Deinen Termin später nachholen.

Vertraulichkeit der Behandlung

a.) Ich als Heilpraktikerin behandle die Patientendaten vertraulich und erteile bezüglich der Diagnose, Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Patient zustimmen wird.

b.) Absatz a.) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a.) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c.) Ich führe als Heilpraktikerin Aufzeichnungen über meine Leistungen in Form einer Handakte/elektronische Patientendatei. Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte jederzeit zu; er kann diese Handakte aber nicht heraus verlangen. Absatz b.) bleibt unberührt. Der/die Patient:in stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner/ihrer Daten zu.

d.) Sofern Patient:innen eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangen, erstelle ich diese kostenpflichtig aus der elektronischen Patientendatei. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigeführt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck), die Originale verbleiben in der Behandlungsakte.

Rechnungsstellung

a.) Der Patient erhält nach Behandlungsende innerhalb von 14 Tagen automatisch eine Rechnung. Die einfache Ausstellung erfolgt gebührenfrei. Die Rechnung zur Vorlage beim Finanzamt, oder für die eigene Aufbewahrung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktikerin, den Namen und Anschrift, sowie das Geburtsdatum des/der Patient:in. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.

b.) Aus Beweis- oder Erstattungsgründen durch einen Kostenträger kann auch eine Ausfertigung der Rechnung, welche die vollständige Diagnose, jede Einzelleistung (Therapiespezifizierung) mit der entsprechenden GebüH-Ziffer, jeden Einzelbetrag und Angaben über Heilmittel enthält, vereinbart werden. Der/die Patient:in wird hiermit belehrt, dass diese Rechnungsform bereits den Bruch der Vertraulichkeit und Verschwiegenheitspflicht bedeutet und des schriftlichen Auftrages des Patienten grundsätzlich widerspricht.

c) Für Yogakurse und Retreats stelle ich keine Heilpraktiker-Rechnungen sondern eine reguläre gewerbliche Rechnung aus, da diese Tätigkeit keine Heilpraktikerleistung ist.

Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzubringen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrags oder AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.